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12.07. 2010

Regierung will integrierten Ansatz des Programms Soziale Stadt fortsetzen

Angesichts zunehmender sozialer Spaltungen in den Städten ist das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ ein unverzichtbares Instrument der Stadtentwicklungspolitik. Mit seinem ressortübergreifenden und beteiligungsorientierten Ansatz gelingt es, die Abwärtsspirale in benachteiligten Quartieren zu bremsen, die durch die Konzentration baulicher und infrastruktureller Mängel sowie oftmals nicht ausreichend koordinierter, quartiersbezogener sozialer Angebote, hoher Arbeitslosigkeit, geringem Bildungsstand und häufig einem hohen Anteil von Migrantinnen und Migranten gekennzeichnet sind. Die Begleitforschung zeigt, dass vor allem die Kombination aus baulich-infrastrukturellen und sozial-integrativen Maßnahmen sowie die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes entscheidend zum Erfolg des Programms beitragen.

Daher erkundigte sich die SPD-Franktion nach der Weiterführung des Programms. Die Bundesregierung wird den integrierten Ansatz des Programms Soziale Stadt fortsetzen und auf eine weitere Stärkung der übergreifenden Kooperation hinwirken. Dies schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Ziel des Programms Soziale Stadt sei es, problematischen Entwicklungen entgegenzutreten.

Das Programm verbindet bauliche Investitionen der Stadterneuerung zur Sanierung des Wohnungsbestandes oder zur attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raumes bzw. des Wohnumfeldes mit Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lebenslagen im Quartier, z. B. Initiativen für (Aus-)Bildung, Beschäftigung und Integration.
Das Programm Soziale Stadt setzt damit stärker noch als andere Städtebauförderungsprogramme auf integrierte Handlungskonzepte, auf fachübergreifende Zusammenarbeit auf allen Ebenen und partnerschaftliche Kooperation aller Akteure vor Ort.

Zur Aktivierung dieser geforderten Ressourcenbündelung und fachübergreifenden Kooperation kann ein Teilbetrag der Bundesmittel für Modellvorhaben im Bereich der Jugend- und Bildungspolitik, der lokalen Ökonomie oder der Integration von Zuwanderern verwendet werden.

Die Einhaltung der bundespolitischen Schwerpunkte werde durch den Bund anhand der vorzulegenden Landesprogramme einschließlich der dazu gehörenden Begleitinformationen geprüft. Für die Umsetzung des Programms und somit auch für die Auswahl der Gebiete seien die Länder und Kommunen zuständig. Dadurch werde gewährleistet, dass über den notwendigen Bedarf vor Ort entschieden werde.

Die Antwort der Bundesregierung in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle:
Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente:

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