12.07. 2010
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII als Aufgabe der Jugendhilfe?!
"Aus der Praxis der Jugendsozialarbeit wird berichtet, dass in vielen Kommunen keine ausreichende und verlässliche Förderung der Angebote der Jugendsozialarbeit erfolgt. Insbesondere Angebote der beruflichen Integration der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit werden angesichts enger kommunaler Haushalte wohl von einigen Jugendämtern nicht mehr als notwendig oder finanzierbar angesehen.
Die Förderung der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe findet auf einem zu geringen Niveau und längst nicht in allen Jugendamtsbezirken statt. Relativ viele Jugendämter stellen keine eigenen personellen Ressourcen für Jugendsozialarbeit zur Verfügung und sind auch nicht auskunftsfähig zu Angeboten Dritter. Es ist also davon auszugehen, dass zu einem erheblichen Anteil der Jugendämter überhaupt keine Förderung der Jugendsozialarbeit stattfindet. Deutlich weniger als die Hälfte aller Jugendämter fördern noch Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, inzwischen hat sich die Mehrheit aus diesem Feld ganz zurückgezogen.
Stattdessen sollen allein Maßnahmen aus dem Bereich der Arbeitsmarktförderung (SGB III) bzw. der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt sichern ; schließlich wird auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 10 SGB VIII) ein gewisser Vorrang dieser Leistungen beschrieben. Gleichzeitig beklagen sich mancherorts „ARGEN“ und Agenturen für Arbeit, dass vor Ort die Jugendhilfe bzw. das Jugendamt im Themenfeld „Berufliche Integration junger Menschen“ kaum präsent sei und bei Kooperationsprojekten, wie z. B. zur Entwicklung einer Beratung aus einer Hand und gemeinsamen Anlaufstellen, die Beteiligung der Jugendhilfe sowohl fachlich als auch finanziell eher schwach ausfiele.
Ein Arbeitspapier der Stabstelle des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit gibt einen Überblick zu aktuellen Erkenntnissen zur Umsetzung der Jugendsozialarbeit. Akteulle Befunde der amtlichen Jugendhilfestatstik sowie der Jugendamtsbefragung des Deutschen Jugendinstituts runden die Darstellung ab und sind Grundlage für eine geforderte Stärkung des §13 SGB VIII und damit Stärkung der Jugendsozialarbeit als unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe."
Das Arbeitspapier 'Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII als Aufgabe der Jugendhilfe?!' in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle:
Koopertionsverbund Jugendsozialarbeit
Links:
www.jugendsozialarbeit.de www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/JSA_als_kommunale_Aufgabe_Jugendhilfe.pdf
Dokumente:
Die Förderung der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe findet auf einem zu geringen Niveau und längst nicht in allen Jugendamtsbezirken statt. Relativ viele Jugendämter stellen keine eigenen personellen Ressourcen für Jugendsozialarbeit zur Verfügung und sind auch nicht auskunftsfähig zu Angeboten Dritter. Es ist also davon auszugehen, dass zu einem erheblichen Anteil der Jugendämter überhaupt keine Förderung der Jugendsozialarbeit stattfindet. Deutlich weniger als die Hälfte aller Jugendämter fördern noch Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, inzwischen hat sich die Mehrheit aus diesem Feld ganz zurückgezogen.
Stattdessen sollen allein Maßnahmen aus dem Bereich der Arbeitsmarktförderung (SGB III) bzw. der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt sichern ; schließlich wird auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 10 SGB VIII) ein gewisser Vorrang dieser Leistungen beschrieben. Gleichzeitig beklagen sich mancherorts „ARGEN“ und Agenturen für Arbeit, dass vor Ort die Jugendhilfe bzw. das Jugendamt im Themenfeld „Berufliche Integration junger Menschen“ kaum präsent sei und bei Kooperationsprojekten, wie z. B. zur Entwicklung einer Beratung aus einer Hand und gemeinsamen Anlaufstellen, die Beteiligung der Jugendhilfe sowohl fachlich als auch finanziell eher schwach ausfiele.
Ein Arbeitspapier der Stabstelle des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit gibt einen Überblick zu aktuellen Erkenntnissen zur Umsetzung der Jugendsozialarbeit. Akteulle Befunde der amtlichen Jugendhilfestatstik sowie der Jugendamtsbefragung des Deutschen Jugendinstituts runden die Darstellung ab und sind Grundlage für eine geforderte Stärkung des §13 SGB VIII und damit Stärkung der Jugendsozialarbeit als unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe."
Das Arbeitspapier 'Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII als Aufgabe der Jugendhilfe?!' in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle:
Koopertionsverbund Jugendsozialarbeit
Links:
www.jugendsozialarbeit.de www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/JSA_als_kommunale_Aufgabe_Jugendhilfe.pdf
Dokumente:



JSA_als_kommunale_Aufgabe_Jugendhilfe.pdf (658 kB)

